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Bundesweit tätiges spezialisiertes Anwaltsteam mit zivilrechtlicher Ausrichtung.
Tätigkeitsschwerpunkte sind Kaufvertragsrecht, Insolvenzrecht und Arbeitsrecht.
Das Team bietet zertifizierte Qualität durch ständige Fortbildungen (BRAK)
zertifizierte Qualität
Kompetenzteam
hohe Leistungsbereitschaft
kalkulierbare Kosten
Kurzfristige Unterstützung
hohe Effizienz
Fachanwälte
Suchen Sie eine kompetente Kanzlei, welche sie sowohl in vertraglichen Angelegenheiten des täglichen Lebens unterstützt, als auch bei Problemen mit dem Arbeitgeber oder Arbeitnehmern ? Zudem beraten und betreuen wir Sie in allen insolvenzrechtlichen Fragen, helfen bei der Entschuldung und Sanierung und entwickeln individuelle Lösungen.
Das Arbeitsrecht regelt die Rechtsbeziehungen zwischen einzelnen Arbeitnehmern und Arbeitgebern (Individualarbeitsrecht), sowie zwischen den Vertretungsorganen der Arbeitnehmer und Arbeitgeber (kollektives Arbeitsrecht).
Wir beraten Arbeitnehmer und Arbeitgeber kompetent und umfassend in allen Bereichen des Arbeitsrechts.
So vertreten wir Arbeitnehmer insbesondere in Fragen zum Kündigungsschutz, zu Abfindungsverhandlungen, Arbeitnehmerzeugnissen und Abmahnungen.
Für Arbeitgeber überprüfen und entwerfen wir u. a. Arbeitsverträge für Arbeitnehmer, Führungskräfte, leitende Angestellte und freie Mitarbeiter und helfen so bei der Optimierung der arbeitsrechtlichen Situation.
Wenn ein Schuldner die Zahlungsverpflichtungen gegenüber seinen Gläubigern nicht mehr erfüllen kann, tritt Insolvenz ein, die man früher als "Konkurs" bezeichnete. Um Firmen und Privatpersonen einen Weg aus der Insolvenz zu ermöglichen und Gläubigern zur Durchsetzung ihrer bestehenden Ansprüche zu verhelfen, hat der Gesetzgeber das Insolvenzverfahren geschaffen.
Rechtsgrundlage ist die Insolvenzordnung (InsO). Ziel des Insolvenzverfahrens ist die Sanierung bzw. Schuldbefreiung des Schuldners, die ihm einen wirtschaftlichen Neustart ermöglichen soll.
Wir prüfen, wie Forderungen gegen einen insolventen Schuldner durchgesetzt werden können.
Ferner sind wir vor sowie während des Insolvenzverfahrens rechtsberatend für Haftungsfragen von Geschäftsführer-/Gesellschaftern tätig.
Das Vertragsrecht ist das Kerngebiet des Zivilrechts. Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) stellt bestimmte Standard-Vertragstypen bereit und trifft eine Reihe von Bestimmungen, die nur den jeweiligen Standard-Vertragstyp betreffen. Viele Verträge sind jedoch nur teilweise gesetzlich geregelt.
Aufgrund der Vielschichtigkeit des Vertragsrechts besteht oftmals eine unübersichtliche Rechtsprechung, die von Gerichtsbezirk zu Gerichtsbezirk abweicht.
Als Spezialisten auf diesem Gebiet beraten wir Sie umfassend und kompetent, außergerichtlich und gerichtlich zu allen vertragsrechtlichen Fragestellungen.
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